Kinder haben ein Recht auf Mutter und Vater!

03.12.09 | 13:58 | 

Von: Evang. Frauen in Deutschland e. V. und Männerarbeit der Evang. Kirche i. D.

Evang. Frauen und Männer begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Sorgerecht.

PRESSEINFORMATION

Kinder haben ein Recht auf Mutter und Vater!

Ev. Frauen und Männer begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Sorgerecht.

Das aktuelle Urteil zum Sorgerecht des EU-Gerichtshofes schreibt der deutschen Gesetzgebung vor, zukünftig auch bei nichtehelichen Kindern das gemeinsame Sorgerecht auf beide Partner zu übertragen.

Der Verband der Evangelischen Frauen in Deutschland e.V. und die Männerarbeit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die seit Jahresfrist in einem Evangelischen Zentrum für Frauen und Männer in Hannover zusammenarbeiten, begrüßen den Rechtsspruch des EU-Gerichtshofes. „Kinder haben ein Recht auf Mutter und Vater. Es kann kein Monopol auf das Sorgerecht für einen Elternteil geben. Väter sollen ihre Erziehungsverantwortung allerdings wahrnehmen. Die hohe Rate der männlichen Unterhaltsverweigerer ist nicht zu akzeptieren und wird durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes allein wohl leider nicht vermindert“, betonte die Leiterin des Verbandes der Evangelischen Frauen in Deutschland, Dr. Beate Blatz.

Der Hauptgeschäftsführer der Männerarbeit der EKD, Martin Rosowski, erklärte in Hannover: „Männern, die sich für ihre Kinder verantwortlich fühlen und dies auch mit materiellem wie fürsorglichem Engagement zum Ausdruck bringen, darf der Zugang zu den Kindern nicht verwehrt werden  –  dies muss unabhängig vom Rechtsstatus der Elternbeziehung gelten“. Die bisherige Regelung, die den Kontakt des Vaters zu seinen nichtehelichen Kindern allein von der Zustimmung der Mutter abhängig machte, hält Rosowski nicht für geschlechtergerecht, zumal das gemeinsame Sorgerecht seit 1998 als Regelfall für Scheidungsfamilien bereits geltendes Recht in Deutschland darstelle.

Die beiden Verbände machten deutlich, dass die Zuwendung beider Eltern eine wichtige Erfahrung für Kinder ist, die diese möglichst von klein auf machen sollten, auch wenn die Lebensformen und Familienkonstellationen sich verändern. Das Engagement von Vätern für die gemeinsamen Kinder sei auch für den Fall, dass es nicht zu einer Lebensgemeinschaft mit der Mutter des Kindes komme, zu begrüßen und zu unterstützen. Jedoch entbinde die juristische Klärung des Sorgerechtes Männer und Frauen nicht von der Notwendigkeit, sich über eine dem Kindeswohl dienliche Kultur der Elternschaft in unserer Gesellschaft zu verständigen. Diesen bisweilen auch konflikthaften Verständigungsprozess unterstützend zu begleiten, sei eine besondere Herausforderung für die Evangelische Kirche und ihre Fach-, Frauen- und Männerverbände.

Hannover, 03.12.2009

V.i.S.d.P.:
Dr. Beate Blatz , Leiterin des Verbandes der Evangelischen Frauen in Deutschland
Martin Rosowski, Hauptgeschäftsführer der Männerarbeit der EKD

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