Pressemitteilung vom 6. Mai 2010
Muttertag ist ein Feiertag für Mütter und ihre Familien …
Landesfrauenrat und Landesfamilienrat einig: zunehmende Ablehnung von Müttergenesungskuren
Krankenkassen lassen kranke und gesundheitlich belastete Frauen und Mütter im Regen stehen.
Der Muttertag ist Familientag und hat darüber hinaus eine politische Dimension in der Frauengesundheit.
Anlässlich dieses Tages weisen der Landesfrauenrat und der Landesfamilienrat als Dachverbände der Frauen- bzw. Familienorganisationen in Baden-Württemberg auf die skandalöse Entwicklung bei der Genehmigungspraxis von Mutter/Vater-Kindkuren hin.
Seit Jahresbeginn lassen die Krankenkassen kranke und gesundheitlich belastete Frauen und Mütter im Regen stehen. Es werden reihenweise und zum Teil mit fadenscheinigen Begründungen Anträge auf Mutter/Vater-Kindkuren abgelehnt. Diese Ablehnungsquote ist gerade für Müttergenesungskuren seit Jahren besonders hoch.
Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind nach den jüngst veröffentlichten Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums im Bereich „Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter und Mütter mit Kindern“ 2009 um 5,6% gesunken, gleichzeitig sind aber die Gesamtausgaben der GKV um 6% gestiegen. Die gesetzlichen Änderungen in diesem Bereich waren 2007 erklärter politischer Wille aller Fraktionen im Deutschen Bundestag. Ziel war, den Zugang zu diesen Kurmaßnahmen für Frauen in Familienverantwortung zu erleichtern und so ihren rechtlichen Anspruch zu stärken.
Die Statistik des Müttergenesungswerkes – Elly Heuss-Knapp-Stiftung - spiegelt diesen Ausgabenrückgang der GKV. Im letzten Jahr nahmen nur noch 43.000 Mütter und 64.000 Kinder (6% weniger als 2008) an Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen im Müttergenesungswerk teil. Die Ablehnungen der Kuranträge durch die gesetzlichen Krankenkassen stiegen 2009 um 4% auf insgesamt 31%. Viele Krankenkassen haben zu Beginn diesen Jahres ihre Ablehnungsquoten gesteigert und begründen Ablehnungen vor allem mit dem Grundsatz „ambulante Maßnahmen nicht ausgeschöpft“ oder Varianten davon.
„Dieser Grundsatz gilt aber seit 2007 explizit nicht für mütterspezifische Kurmaßnahmen und die Anwendung ist daher rechtswidrig“ erklärt Angelika Klingel, 1. Vorsitzende des Landesfrauenrates.
Sie ermutigt Frauen, Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid einlegen. Der gesetzliche Anspruch für Mütter ist geregelt, aber es gibt ein deutliches Umsetzungsproblem bei den Krankenkassen, so Klingel weiter.
„Der Bedarf an den spezifischen Maßnahmen für Frauen in Familienverantwortung ist nach wie vor groß“, bestätigt auch Jürgen Rollin, Vorsitzender des Landesfamilienrates. Eine Studie des BMFSFJ belegt, dass bundesweit 2,1 Millionen Mütter gesundheitlich so stark beeinträchtigt sind, dass sie eine stationäre Vorsorge- oder Rehamaßnahme brauchen.
Angelika Klingel: „Familienpolitik und Familienfreundlichkeit zeigt sich auch am Umgang mit der Gesundheit von Müttern und dies nicht nur am Muttertag. Hier ist die Politik gefordert, der unsäglichen Entwicklung entgegen zu steuern.“
www.landesfamilienrat.de
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Bindung in unterschiedlichen Alters- und Entwicklungsstufen
16. bis 17. Oktober 2010 in der Evang. Akademie Bad Boll
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