Urteil zur Präimplantationsdiagnostik weist in die falsche Richtung –
Evangelische Frauen in Deutschland e.V. fordert Gesetzesänderung
Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass die Präimplantationsdiagnostik (PID) zur Entdeckung schwerer genetischer Schäden des Embryos nicht strafbar ist.
„Präimplantationsdiagnostik kommt einer Qualitätsprüfung menschlichen Lebens vor der Schwangerschaft gleich, bei der zwischen lebenswertem und nicht lebenswertem menschlichen Leben unterschieden wird“ , sagt Brunhilde Raiser, Vorsitzende der Evangelischen Frauen in Deutschland e.V. Präimplantationsdiagnostik beruhe auf dem Prinzip der Selektion menschlichen Lebens und könne von der Geschichte eugenischer Gewalt in Deutschland nicht losgelöst betrachtet werden.
Zwar weisen die BGH-Richter darauf hin, dass das Urteil nicht den Weg freimache für eine „unbegrenzte Selektion von Embryonen anhand genetischer Merkmale, etwa die Auswahl von Embryonen, um die Geburt einer ‚Wunschtochter‘ oder eines ‚Wunschsohns‘ herbeizuführen“. „Wer bestimmt jedoch, was ein schwerer genetischer Schaden ist?“ so Raiser. Ein Gendefekt muss nicht notwendig zu einer chronischen Krankheit führen, vielfach geht es aus wissenschaftlicher Sicht um Wahrscheinlichkeitsprognosen.
Das Urteil wird den Druck auf potentielle Eltern erhöhen, Präimplantationsdiagnostik in Anspruch zu nehmen, und in der Folge den bereits jetzt erheblichen Druck auf Schwangere zur Inanspruchnahme pränataldiagnostischer Möglichkeiten. Frauen werden sich zunehmend gedrängt fühlen, nur gesunde Kinder zu gebären, der Rechtfertigungsdruck auf Eltern, die sich für ein behindertes Kind entscheiden, wird weiter steigen. Nicht von der Hand zu weisen sind Befürchtungen, dass die Kostenübernahme für die notwendige Behandlung und Versorgung eines Kindes, das trotz bekannter Behinderung geboren wird, durch die Krankenkassen angesichts des steigenden Kostendrucks durch die demografische Entwicklung nicht mehr auf Dauer gewährleistet ist.
EFiD hält daran fest, dass der Wunsch nach einem Kind keinen Anspruch auf ein „gesundes“ Kind begründet. Jedes Leben ist geschenktes Leben und besitzt eine unverlierbare Würde. In der Sprache der Bibel: Jedes Leben ist von Gott geschenktes Leben und in seiner Einzigartigkeit bejaht. „Zeugung auf Probe“ ist mit diesem Menschenbild nicht zu vereinbaren.
EFiD wendet sich gegen jede Form der Privatisierung von Problemen und Kosten, die mit dem Annehmen und Aufziehen kranker und/oder behinderter Kinder verbunden sind und fordert daher erneut gesellschaftliche und gesetzliche Rahmenbedingungen, die ein gutes Leben für alle ermöglichen und die Würde von Embryonen ebenso schützen wie die von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. EFiD fordert daher, die bestehende Gesetzeslage dahingehend zu verändern, dass PID generell verboten ist.
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