Altersarmut droht trotz gesetzlicher Altersvorsorge für Frauen

27.04.10 | 10:18 | 

Von: Sylvia Dieter

Pressemitteilung zum 17.4.2010

Altersarmut droht trotz gesetzlicher Altersvorsorge für Frauen
- Erwerbsarbeit soll sich für Frauen auch im Alter lohnen

 

Frauen müssen sich heutzutage eigenverantwortlich um ihre Altersvorsorge kümmern, egal in welcher Lebenslage sie sich befinden, oder wie hoch ihr Einkommen ist – und: von Seiten der Politik muss endlich die real drohende Altersarmut, die vor allem Frauen trifft, wahrgenommen und entsprechend entgegengesteuert werden. Altersrente darf nicht in die Altersarmut führen oder mit der Grundrente (670,- €) abgegolten sein. Schon heute liegt bei günstigeren Rentenbedingungen die erarbeitete Durchschnittsrente von Frauen bei 660,- €.

Dies ist das Fazit des Studientages „Im Alter fehlt das Geld zum Leben - ...wirklich? Altersvorsorge und Strategien für Frauen“, zu dem die Evangelischen Frauen in Württemberg, am Samstag, 17. April in Stuttgart eingeladen hatten.

„Wovon kann ich später leben?“ ist die drängende Frage der heute (erwerbs)tätigen Frauen.

Rund 20 Teilnehmerinnen aus verschiedenen landes- und bundesweit organisierten Frauenverbänden – kirchlichen und nichtkirchlichen Einrichtungen – gingen darüber in einen intensiven Austausch.

Informativ wurde das gesetzliche Vorsorge-System dargestellt. Der Vergleich zwischen früher und heute führte schnell zur Ernüchterung: Für viele Frauen reicht die zukünftige Rente nicht für ein menschenwürdiges Leben!

Der Grund liegt in den verschiedenen Gesetzesänderungen der vergangenen sechs bis zehn Jahre. Zum Beispiel fällt eine Berufsunfähigkeitsrente für die ab 1962 Geborenen weg und eine Erwerbsminderungsrente wurde eingeführt.

Brigitte Lösch, Vorsitzende des Sozialausschusses des Landtags Baden-Württemberg unterstreicht die Dringlichkeit des Handlungsbedarf von staatlicher Seite. Die Grundsicherungsrente wurde 2009 zwar um 6% erhöht ist aber immer noch zu niedrig, will man Altersarmut verhindern. Leider sei das in der derzeitigen Debatte um die Familienarmut noch nicht im Blick. Auch der Demographische Wandel sei keine Überraschung. Für ein zukünftiges Solidarsystem wäre unter anderem wichtig, weg vom Alleinernährersystem hin zu einer eigenen Existenzsicherung für jede Person zu kommen.

Als ein zentraler Punkt wird von allen gefordert: Die Mehrheit der Frauen haben Teilzeitjobs und keine durchgängige Erwerbsbiografie, dies müsste vermehrt in der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Als ein Finanzierungsmodell wäre eine Art Bürgerversicherung angebracht.

Beate Philipps, Referentin und Beraterin bei PROSA, der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, erklärte: wichtig ist, dass beschäftigte Frauen im Niedriglohnsektor (75 % der erwerbstätigen Frauen) zum Beispiel bei 400,- € Minijobs, den Rentenversicherungsanteil des Arbeitgebers durch Selbstbeteiligung auf 19,9 Prozent erhöhen. Der Vorteil: dieser Beitrag zählt zur gesetzlichen Rentenanwartschaft, ohne die es im Alter weder Rente noch Grundrente gibt.

Eine Besonderheit gibt es bei der heutigen Altersgruppe der 45 – 60 jährigen Frauen: Sie scheinen doppelt “bestraft“ zu sein. „Diese Generation fällt zwischen verschiedenen Gesetzen durch“, so Sylvia Dieter, Referentin für alleinlebende Frauen bei den Evangelischen Frauen in Württemberg. Zum einen liegt der Grund dafür in der Doppelbesteuerung, zum andern im Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern. Problem der Doppelbesteuerung: Diese Jahrgänge haben zwei Drittel ihrer Beiträge bereits versteuert in das frühere Rentensystem einbezahlt und müssen noch ein Drittel ihrer Zeit in das neue System einzahlen, das aber nachgelagert (d.h. die Rente) versteuert wird. Bisher liegt noch keine Formel vor, nach der dies ausgeglichen werden soll. Auf Grund der Lohnunterschiede bei gleicher Arbeit, haben Frauen 28 Prozent weniger Lohn als Männer in Baden-Württemberg (BRD: 14%, EU 18% Lohnunterschied). Was am Ende bei der Rentenhöhe mehr als ein Viertel Rentenunterschied ausmachen wird bei längerer Lebenszeit der Frauen.

Der Forderung, dass private Altersvorsorge nicht auf HARTZ IV anzurechen ist, schließen sich die Teilnehmerinnen nach der intensiven Diskussion an. Ebenso wird eine frühere Forderung aus der Evangelischen Frauenarbeit aufgenommen, zukünftig auch Ehrenamtliches Engagement auf die Rente anzurechnen.

 

 

Sylvia Dieter

 

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Tagung für Adoptiveltern

Bindung in unterschiedlichen Alters- und Entwicklungsstufen
16. bis 17. Oktober 2010 in der Evang. Akademie Bad Boll

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