Männer und Frauen sind gleichberechtigt

Zeichen setzen für Demokratie und Grundrechte

Am 23. Mai war Tag des Grundgesetzes. Die Kirchen rufen an diesem Tag zum gemeinsamen Engagement für Demokratie auf.

Insbesondere für uns Frauen hat der Tag des Grundgesetzes eine besondere Bedeutung. Im Artikel 3 des Grundgesetzes steht:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) . Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Damit ist im Grundgesetz festgeschrieben, wofür auch heute noch viele Frauen kämpfen. Auch der Landesfrauenrat (LFR) hier in Baden-Württemberg setzt sich für die Stärkung der Frauen in der Politik ein. Gerade in Württemberg sind Frauen trotz Gesetz noch immer strukturell benachteiligt. Im Landtag sitzen 35 Frauen unter den 143 Abgeordneten. Deshalb hat der LFR eine Transparenzkampagne gestartet. Die fehlende Parität bekämpft der LFR auch mit der Aktion #diehälfte. Dabei haben die Frauen frühzeitig von CDU und Grünen eine paritätische Verteilung der der Kabinettsplätze gefordert. Außerdem wollen die Frauen für den Abbau der strukturellen Benachteiligung ein 2-Stimmen-Wahlrecht eingeführt haben. Die Forderung nach Parität wurde zwar berücksichtigt, ein verändertes Wahlrecht ist aber noch in ferner Zukunft. Wer mehr dazu wissen will, findet auf der Seite <link http: www.frauensicht-bw.de>www.frauensicht-bw.de des Landesfrauenrats zahlreiche weitere Informationen.