„Das Kindeswohl steht an erster Stelle“

Netzwerk Alleinerziehenden-Arbeit trifft sich mit den familienpolitischen Sprecher*innen des Landtages Baden Württemberg


Am 12. November 2019 traf sich das Netzwerk Alleinerziehenden-Arbeit Baden-Württemberg mit den familienpolitischen Sprecher*innen des Landtages Baden Württemberg (Dorothea Wehinger, GRÜNEN, Claudia Martin, CDU, Jürgen Keck, FDP, Andreas Kenner SPD) zu einem offenen Gespräch, um sich für die Stellung und politische Förderung Alleinerziehender einzusetzen. Haupthemen waren die Ausweitung des Rechtsanspruchs der Kinderbetreuung auf Rand- und Notzeiten, bezahlbares Wohnen sowie das Wechselmodell.
Zu der Forderung des Netzwerks, den Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz bei der Kinderbetreuung auf Rand- und Notzeiten auszuweiten, äußerte sich Frau Wehinger (GRÜNEN) zustimmend. Die Ausweitung wäre eine Unterstützung für das Modell der Teilzeitausbildung vor allem im Hinblick darauf, die alleinerziehenden Mütter finanziell unabhängig zu machen, dem Fachkräftemangel entgegenzutreten und die finanzielle Zukunft sowie den sozialen Aufstieg der Kinder zu sichern. Dieses Vorhaben müsse bei allen Ausbildungsstellen gestärkt werden. Tragende Kraft für die Ausweitung der Kinderbetreuung seien auch die Erzieher*innen. Seit September 2019 fördert der Bund mit der „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“ die Attraktivität des Berufes und unterstützt Träger mit einer finanziellen Förderung bei der Ausbildung und Weiterbildung.
Bezahlbaren Wohnraum zu schaffen ist allen Fraktionen des Landtages ein großes Anliegen. Im Rahmen der „Kommunalfonds Wohnraumoffensive BW“ werde mit den „Grundstücksfonds“ als Teil der Offensive, finanzschwachen Kommunen der Wohnungsbau insbesondere von günstigem und vorausschauendem Wohnraum ermöglicht. Dem sozialen Wohnungsbau sind allerdings viele Grenzen gesetzt wie z.B. der Artenschutz oder protestierende Anwohner. Den Gemeinden fällt es schwer geeignete Grundstücke zu finden. Sogenannte Wohnraumanager, die es bereits in einigen Städten gibt, sollen durch Unterstützung und Beratung der Eigentümer, leerstehenden Wohnraum akquirieren und bei dem Umzug von einer größeren zu einer kleineren Wohnung unterstützen.
Im Hinblick auf die bevorstehende gesetzliche Reform des Unterhaltsrechts, forderte das Netzwerk, den Grundsatz „Solidarität nach Trennung“, ursprünglich als Forderung des VAMV Bundesverband e.V., im Kindschaftsrecht einzuführen. Bei diesem soll u.a. der finanziell schlechter gestellte Elternteil besonders beachtet werden, z.B. durch die Berücksichtigung der Elternzeit und der Kindererziehung, in der (meist die Mütter) beruflich zurückgestellt waren und deswegen in einer schlechteren Position auf dem Arbeitsmarkt stehen. Die familienpolitischen Sprecher*innen waren sich einig, dass sehr viele Faktoren wie z.B. ausreichende finanzielle Möglichkeiten in der getrenntlebenden Familie und die Kooperationsbereitschaft zwischen den Eltern stimmen müssen, damit das Wechselmodell zum Wohl des Kindes gelebt werden kann. Zudem müssten schon vor der Trennung präventiv Familienberatungen angeboten werden, gerade im Hinblick auf die Zunahme von hochstrittigen Fällen. Frau Wehinger unterstütze dabei die Position der GRÜNEN, dass beide Systeme, Residenz- und Wechselmodell, nicht standardisiert werden dürfen. Dies könne zulasten des Kindeswohls ausfallen, das bei der Entscheidung an erster Stelle stehen sollte.