Kommentar zum Koalitionsvertrag: Thema Alleinerziehende

Kinderrechte und Familien im Fokus

Alleinerziehende sind Familien in konzentrierter Form. Hier zeigen sich Themen und Probleme, die alle Familien betreffen, besonders deutlich. Darüber hinaus leiden Alleinerziehende unter struktureller Benachteiligung. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung, bestehend aus SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP, nimmt langjährige Forderungen aus Familien-, Kinder- und Jugendverbänden ernst.  
So wurde die Kindergrundsicherung festgeschrieben, die Kindern und Jugendlichen Chancen ermöglichen soll und sie so aus der Armutsgefährdung holen möchte. Auch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz wurde im Vertrag aufgenommen. Das sind wichtige Schritte, Kinder und Jugendliche mit ihren individuellen Interessen und Bedürfnissen ernst zu nehmen und sie zu schützen. Der neuen Bundesregierung sind Familien in all ihren Formen wichtig. Sie wird daher das Familienrecht modernisieren und neben den rechtlichen Eltern auch eine Verantwortungsgemeinschaft von mehreren Personen ermöglichen. Die partnerschaftliche Betreuung der Kinder soll auch nach einer Trennung gefördert werden und am Kindeswohl orientiert sein. Auch hier zeigt sich der starke Fokus auf die Rechte und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen.   Die Verbesserungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Alleinerziehende bleiben allerdings zurückhaltend und beziehen sich insbesondere auf die Geburt und die ersten Jahre als Ein-Eltern-Familie. So sollen Hürden bei der Inanspruchnahme von Elterngeld abgebaut werden. Die Partner bzw. Partnerinnen von Alleinerziehenden sollen etwas mehr finanzielle Unterstützung erhalten durch die Verlängerung der Partnermonate beim Basis-Elterngeld um einen Monat und durch die Einführung einer zweiwöchigen vergüteten Freistellung des Partners bzw. der Partnerin nach der Geburt des Kindes. Der bereits bestehende Kündigungsschutz in der Elternzeit wird um drei Monate verlängert, um auch die Rückkehr in den Beruf zu sichern. Außerdem sollen sogenannte haushaltsnahe, familien- und alltagsunterstützende Dienstleistungen steuerrechtlich gefördert werden. Die Kinderkrankentage für Alleinerziehende werden pro Kind auf 30 Tage erhöht. Dennoch tragen diese Maßnahmen kaum zu einer deutlichen Erhöhung der Erwerbsquote von Müttern bei. Hierfür bräuchte es eine größere finanzielle Unterstützung für Mütter und deutlich mehr bedarfsgerechte Kinderbetreuungsplätze.
Vanessa Lang
Quelle: Koalitionsvertrag 2021-2025, S. 98-102
Bild: pexels.com