Mehr Geld für Alleinerziehende mit kleinem Einkommen

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter informiert mit kompakten Broschüren

Mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ ist ab Januar 2020 die Reform des Kinderzuschlags in Kraft getreten.
Insbesondere für Alleinerziehende lohnt es sich jetzt, einen neuen Antrag zu stellen, auch wenn dieser bisher abgelehnt worden ist.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter informiert Alleinerziehende zu den Neuerungen des Kinderzuschlages mit dem Flyer „Starke-Familien-Gesetz. Verbesserungen für Alleinerziehende“.
Mit der Broschüre „Informationen für Alleinerziehende: Wenn das Einkommen nicht reicht – Ihre Ansprüche. Kinderzuschlag, Wohngeld & Co“, erhalten Alleinerziehende einen Überblick über relevante Leistungen. Dabei werden Fragen geklärt, die insbesondere bei den Alleinerziehenden aufkommen, wie etwa eventuelle Wechselwirkungen von Leistungen mit dem Kindesunterhalt/Unterhaltsvorschuss. Mit praktischen Tipps und anschaulichen Beispielen informiert die Broschüre in einer Übersicht, welche Leistungen zuerst beantragt werden müssen.

Beratungsfachkräfte finden in der Broschüre „Handreichung für die Beratung: Leistungen für Alleinerziehende mit kleinem Einkommen. Kinderzuschlag, Wohngeld & Co“ zusätzlich weiterführende fachliche Informationen, Verweise auf wichtige Rechtsgrundlagen und Berechnungsbeispiele für den Kinderzuschlagsanspruch.

Elsa Böld, Referentin Frauenpolitik EFW <link https: www.vamv.de publikationen vamv-broschueren external-link-new-window internal link in current>www.vamv.de/publikationen/vamv-broschueren/