Können Menschen mit Penis Frauen sein? Zum Zusammenhang von Körper und Geschlecht

Fachveranstaltung des Evangelischen Zentrums Frauen und Männer Zoom-Podium


08.09.2021
16:00 - 20:00 Uhr
online
Was oder wer bestimmt das Geschlecht? Ist es der Körper (Genitalien, Chromosomen, Hormone etc.) oder das Empfinden? Laut Bundesverfassungsgericht ist Letzteres maßgeblich, denn die Selbstbestimmung auch über die eigene Geschlechtszugehörigkeit ist ein Persönlichkeitsrecht. Das bedeutet: Wenn eine Person beispielsweise einen Penis hat, sich aber als Frau fühlt, kann sie ihren Vornamen und ihren Personenstand in „weiblich“ ändern lassen und den Penis behalten. Eine operative oder hormonelle Geschlechtsangleichung ist mithin nicht erforderlich.  
Die Grünen und die FDP haben einen Gesetzesentwurf verfasst, der sich an die Haltung des Bundesverfassungsgerichts anschließt und betont, dass Transgeschlechtlichkeit nicht diagnostizierbar ist. Einziges Kriterium für die Änderung des Vornamens und die Berichtigung des Geschlechtseintrages ist das Geschlechtsempfinden der Antragstellenden. „Nur die antragstellende Person selbst kann letztlich über ihre geschlechtliche Identität Auskunft geben.“ Auf ein (bisher erforderliches) Gerichtsverfahren soll verzichtet und die Änderung beim Standesamt unbürokratisch vollzogen werden.  
Darüber wollen wir diskutieren entlang folgender Fragen: Fallen mit dieser geplanten Gesetzesänderung Körper und Geschlechtsempfinden gänzlich auseinander? Ist das geschlechtliche Empfinden nicht auch körperlich? Welche Rolle spielt das Gebären-Können bei der Verhältnisbestimmung von Körper und Geschlecht? Und was bedeutet diese Gesetzesänderung für Frauenförderprogramme und -schutzräume? 
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LEITUNG

Evangelische Frauen in Deutschland e.V.