Der andere Organspendeausweis

Treffen der Kampagnenpatinnen in Hannover

Erneut fand ein Treffen der Kampagnenpatinnen am 15.05.2017 in Hannover statt. Dabei ging es um den anderen Organspendeausweis, den die Evangelischen Frauen in Deutschland (EFiD) gemeinsam mit ihren Mitgliedorganisationen entworfen haben.
Der Hauptkritikpunkt ist die unvollständige Informationspolitik rund um das Thema Organspende. Insbesondere die Formulierung „Nach meinem Tod gestatte ich…“ ist genau betrachtet ungenau. Organe werden nach dem Hirntod eines Menschen entnommen. Deshalb möchten die Evangelischen Frauen in Deutschland gerne diese Formulierung auch enthalten haben. In Ermangelung einer Alternative startete die EFiD die Kampagne mit der Verteilung des anderen Organspendeausweises.
Bei dem Treffen dieses Mal ging es um die Frage, ob es denn nicht Tötung auf Verlangen sei, wenn wir Organspendende als Sterbende betrachten. Die Antwort war eindeutig: Nein. Die Organspendenden durchlaufen einen irreversiblen Sterbeprozess. Die Organentnahme macht dasselbe wie die Abschaltung der Geräte nach Feststellung des Hirntods. In beiden Fällen wird nach künstlicher Erhaltung des Lebens der natürliche Fortgang des Sterbens zugelassen. Genauso wenig wie die Einstellung der Beatmung als Tötung angesehen wird, kann eine Organspende als Tötung angesehen werden.
Die Kampagne verzeichnet Aufklärungserfolge und gewinnt immer mehr Unterstützerinnen. Wenn Sie mehr zur Kampagne erfahren wollen oder dafür spenden wollen, finden Sie <link http: organspende-entscheide-ich.de external-link-new-window internal link in current>hier alle Informationen.