Gemeinsamer Appell zum 17. Oktober: Internationaler Tag zur Beseitigung der Armut
In Deutschland tragen Alleinerziehende und ihre Kinder das höchste Armutsrisiko. Die erschreckenden Ergebnisse der Studie der Bertelsmann Stiftung vom Juli 2016 bestätigen die Erfahrungen der BAG der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Deutsch-lands, des Deutschen Frauenrates , des Verbandes der alleinerziehenden Mütter und Väter (VAMV e.V.), des Sozialdienst katholischer Frauen, SkF, Frauenwerk der Nordkirche und der Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender (SHIA e.V.) und der Diakonie Deutschland-Evangelischer Bundesverband. Schon seit vielen Jahren weisen diese und weitere Organisati-onen auf fortschreitende Verarmung von Alleinerziehenden und ihren Kindern hin und fordern die Politik zum Handeln auf.
Nach den Angaben der Studie der Bertelsmann Stiftung hat sich jedoch in den vergangenen zehn Jahren die Situation Alleinerziehender weiter verschlechtert statt verbessert. 2014 er-hielten 42 Prozent der Alleinerziehenden ein Einkommen, das weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens entsprach. Das sind 6,6 Prozent mehr als 2005. Im gleichen Zeitraum ist das Armutsrisiko bei Paarfamilien um fast zwölf Prozent gesunken.
Ein-Eltern-Familien sind fünfmal häufiger im SGB II-Bezug als Paar-Familien, obwohl mehr als drei Viertel der Alleinerziehenden über einen mittleren bis hohen Berufsabschluss verfügen.
90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Die Hälfte der Kinder von Alleinerziehenden erhält keinen Unterhalt, obwohl er ihnen zusteht. 25 Prozent bekommen weniger als ihnen zusteht, weil der entsprechende Elternteil (mehrheitlich Väter) unregelmäßig oder zu wenig zahlt. Knapp eine Million Kinder von Alleinerziehenden lebt von Leistungen nach dem SGB II. Oft müssen Einelternfamilien nur deshalb Leistungen nach dem SGB II beantragen und sich den Restriktionen des Jobcenters unterwerfen, weil die unterhaltspflichtigen Elternteile ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen.
Es kann nicht hingenommen werden, dass zahlungsfähige unterhaltpflichtige Eltern, in der Regel Väter, ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Es braucht endlich wirksame rechtli-che Instrumente gegen zahlungsunwillige Elternteile.
Es ist unzumutbar und in keiner Weise nachvollziehbar, dass unterhaltsberechtigte Personen (zumeist Mütter) nachweisen müssen, inwieweit der Unterhaltspflichtige in der Lage wäre, einer Arbeit nachzugehen, die Unterhaltszahlung ermöglicht. Die Reform des Unterhaltsrech-tes 2008 hat die finanzielle Situation Alleinerziehender weiter verschärft.
Der Staat springt mit dem Unterhaltsvorschuss ein, wenn kein Kindesunterhalt gezahlt wird. Wenn aber nach 72 Monaten maximaler Bezugszeit und spätestens mit der Vollendung des zwölften Lebensjahres des Kindes die staatliche Unterstützung endet- wer zahlt dann? Es sind zumeist die Frauen, die es irgendwie hinbekommen müssen. Ein positiver Schritt ist die ge-rade kürzlich erfolgte Grundsatzeinigung in der Koalition zum Ausbau des Unterhaltsvor-schusses bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Offen bleibt, in welcher Form und wie schnell in Abstimmung mit den Ländern die Umsetzung dieses Beschlusses erfolgen wird. Die Unterhaltsbeträge nach der Düsseldorfer Tabelle sind schon lange nicht mehr zeitgemäß und decken nicht den Bedarf der Kinder. Viele sind aus finanziellen Gründen von sozialen und kulturellen Aktivitäten in ihrem unmittelbaren Lebensalltag ausgeschlossen. Alle diese Kinder haben einen schlechteren Start in das Leben.
Wenn Frauen und Männer in sehr jungen Jahren Familienaufgaben übernehmen, tragen sie ein hohes Risiko keinen Berufsabschluss zu schaffen. Gerade für die berufliche Erstausbildung und Qualifizierung von jungen Menschen mit Kindern ist die Teilzeitausbildung ein wichtiger Baustein.
Für alle Eltern ist die Vereinbarkeit von beruflichen Anforderungen und privaten Fürsorge-pflichten eine tägliche Herausforderung. Im Besonderen für Alleinerziehende ist das Vorhandensein einer auf diese Belange zugeschnittene Kindertagesbetreuung eine wichtige Voraussetzung für eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit.
Die zentrale politische Zielsetzung muss es sein, Rahmenbedingen zu schaffen, die es Allein-erziehenden ermöglichen, ihren Lebensunterhalt sowie den ihrer Kinder langfristig und nachhaltig durch eigene Erwerbstätigkeit zu sichern.
Einelternfamilien müssen endlich als eine gleichberechtigte Familienform sowohl rechtlich als auch finanziell anerkannt werden.
Deshalb fordern wir:
Die Anhebung und Dynamisierung des steuerlichen Entlastungsbetrages für Alleinerziehende
Keine Anrechnung des vollen Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss
Zügige Umsetzung des Grundsatzbeschlusses zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses ohne zeitliche Begrenzung der Bezugsdauer und bis zur Volljäh-rigkeit des Kindes in Höhe des Mindestunterhalts
Wirksame rechtliche Instrumente gegen zahlungsunwillige Elternteile
Den qualitativen und quantitativen Ausbau der Teilzeitberufsausbildung
Ausbau und Förderung von flexiblen Kindertagesbetreuungsformen außerhalb der Regelöffnungszeiten von Kita und Hort.
Außerdem fordern wir die Einführung eines pauschalen Umgangskinder-Mehrbedarfs im SGB II, der an den hilfebedürftigen umgangsberechtigten Elternteil ausgezahlt wird und dem Zweck dient, die Existenz des Kindes während der Um-gangstage sicher zu stellen. Wir fordern Rechtssicherheit für Alleinerziehende, dass während der Umgangstage nicht das Sozialgeld für ihr Kind gekürzt wird.
Langfristig brauchen wir einen Systemwechsel, der über den Lebensverlauf hinweg bis ins hohe Alter auf ökonomische Selbständigkeit setzt. Es gilt Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine aktive Elternschaft von Müttern und Vätern ermöglicht. Alle Kinder haben das Recht auf eine umfassende Förderung, unabhängig von der jeweiligen Familienform in der sie auf-wachsen. Das ist nur möglich durch eine Kindergrundsicherung
Sie, als Politiker und Politikerinnen müssen endlich handeln!
Wir erwarten Ihre Antwort bis zum 15. November 2016.
Per Mail: <link>bag@frauenbeauftragte.de
Per Post: BAG-Geschäftsstelle, Weydingerstraße 14-16 in 10178 Berlin
Unterzeichner/innen:
BAG der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Deutschlands, e.V.
Deutscher Frauenrat e.V.
Diakonie Deutschland
Sozialdienst katholischer Frauen, SkF e.V., Gesamtverein
Verband alleinerziehenden Mütter und Väter, VAMV e.V., Bundesverband
Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender, SHIA e.V.
Evangelische Frauen in Baden
Frauenwerk der Nordkirche
Netzwerk Alleinerziehenden-Arbeit Baden Württemberg
Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter hat immer wieder auf die schwierige Situation von Alleinerziehenden und ihrer Kinder hingewie-sen und eine bundesweite Kampagne gegen Frauenarmut gestartet. Informationen, Vi-deos und Audios zur kostenfreien Nutzung unter: <link http: www.frauenbeauftragte.de>www.frauenbeauftragte.de