Thema

Armut ist weiblich //


Frauen sind häufig von Armut betroffen. Das hat viele Gründe: Frauen verdienen weniger, arbeiten häufiger in Teilzeit und sind alleinerziehend. EFW setzt sich für mehr Gerechtigkeit gegenüber Frauen ein.


Existenzsicherung

Frauen sind in Deutschland überdurchschnittlich häufig von Armut betroffen. Mit einer Quote von 15,8% sind Frauen stärker von relativer Einkommensarmut als Männer mit 13,6 Prozent beeinträchtigt. Dieser Anteil der Frauen in Baden-Württemberg muss mit weniger als 900 Euro im Monat auskommen.Gerade Alleinerziehende trifft es besonders schwer. In Baden-Württemberg leben 45,8 Prozent der Alleinerziehenden unterhalb der Armutsgrenze. 95 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. 

Frauen und Erwerbsarbeit

In Deutschland verdienen Frauen bis heute weniger. Gemessen wird das mit Hilfe des Gender-Pay-Gaps, der immer noch etwa 21 Prozent beträgt. Dabei fordert auch unser Grundgesetz in Artikel 3  die Gleichstellung von Männer und Frauen. Gegen diese weiterhin existente Ungleichheit protestieren Frauen jedes Jahr am sogenannten Equal-Pay-Day. Frauen aus Gewerkschaften, Kirchen, Politik und klassischen „Frauenberufen“ protestieren gemeinsam und treten solidarisch auf.

Globale Armut

Global gesehen ist die Armut noch ungleicher zwischen Männer und Frauen verteilt als in Deutschland. Frauen erbringen den größeren Anteil der Arbeitsleistungen, erhalten jedoch nur ein Zehntel des Welteinkommens und besitzen weniger als ein Hundertstel des Welteigentums.Gegen diese Ungleichheit setzen sich auch die EFW ein. 

Glossar

Relative Einkommensarmut //

Die Einkommensarmut wird am Umfeld gemessen – wer in armen Ländern zum Mittelstand gehören würde, ist in reichen Ländern arm. Deshalb setzt die Messung der relativen Armut ins korrekte Verhältnis. Der 1. Armuts- und Reichtumsbericht legt die Grenze fest, unterhalb der Menschen in Baden-Württemberg als arm gelten. Wer unter 900 Euro verdient, verdient weniger als die Hälfte des Durchschnittsverdieners in Baden-Württemberg. Gender-Pay-Gap: Der Gender-Pay-Gap bezeichnet das geschlechterspezifische Lohngefälle, also wird mit diesem Begriff der Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der Frauen und dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der Männer bezeichnet.

Artikel 3 GG // 

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Equal-Pay-Day //

Der „Tag für gleiche Bezahlung“ markiert symbolisch die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen: 77 Kalendertage sind bis zum 4. April vergangen, das entspricht dem Lohnunterschied von 21 Prozent.

Kontakt //

Evangelische Frauen in Württemberg (EFW)
efw(at)elk-wue.de
Telefon 0711 229363-220

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