Segnung von homosexuellen Paaren in Nordkirche möglich
Am 29. September 2016 ist die Gesetzesvorlage, die von der Kirchenleitung eingebracht wurde, mit nur 3 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen in einer Synode mit 156 Mitgliedern, beschlossen worden. In Kraft treten wird das Gesetz Anfang November
Die Segnung, die bisher nur bei traditionellen Trauungen erfolgt, ist jetzt auch für homosexuelle Paare ermöglicht worden. Auch in der Nordkirche ging dem Beschluss eine Diskussion voraus. Dass am Ende auch nicht-traditionelle Lebensentwürfe den Segen Gottes bekommen, begründet der Landesbischof Gerhard Ulrich: „Eine Amtshandlung - auch die Trauung – segnet nicht die Lebensform. Sondern: In ihr werden Menschen gesegnet, die sich miteinander auf den Weg machen“.
Die weiteren Landeskirchen, die auch eine gleichgeschlechtliche Segnung ermöglichen, sind: Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, rheinische Kirche und die Evangelische Kirche in Baden.