Kurswechsel in der Rentenpolitik dringend nötig - Altersarmut von Frauen verhindern
Fachtag zur Rentenpolitik
Am Dienstag, den 17.10.2017, fand im CVJM-Haus Stuttgart eine Fachtagung zum Thema „Rentenpolitik“ statt. Dabei wurden zum Vergleich die Rentenmodelle der Schweiz und aus Österreich vorgestellt. Für die anschließende Diskussion zur Linie der deutschen Rentenpolitik fanden sich Luisa Boos, SPD-Generalsekretärin in Baden-Württemberg, Dr. Christian Bäumler, Landesvorsitzender CDA und Roland Sing, Landesvorsitzender der VdK, ein. Den Abschluss gestaltete Dieter Kaufmann als Vorstandsvorsitzender des DWWs.
Nach einem Grußwort der Staatssekretärin Bärbl Mielich stellte Stefan Giger, Generalsekretär der Schweizer Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst (VPOD) das Schweizer Rentenmodell vor. Bemerkenswert waren insbesondere zwei Ideen: Während einer Ehe werden die Beiträge zu gleichen Teilen gesplittet, so dass am Ende Viel- und Wenig-Verdiener in einer Partnerschaft einen gleichhohen Rentenanspruch haben. Außerdem gibt es für die Jahre, in denen mindestens ein Kind unter 16 Jahre alt ist, ein virtuelles Einkommen gutgeschrieben, das die Höhe der dreifachen Minimalrente beträgt. Dieses wird zum maßgebenden Lohn dazugerechnet. Mit diesen Maßnahmen wird das Risiko für Altersarmut aufgrund von Erziehungszeiten oder auch Scheidung minimiert. In der Schweizer Rente ist eine solidarische Einzahlung gewährleistet, so dass auch Menschen mit niedrigem Einkommen eine im Verhältnis hohe Rente bekommen können. Zugleich gibt es eine Maximalrente, über die hinaus auch Menschen mit sehr hohem Einkommen nicht gelangen. Die notwendige staatliche Zusatzfinanzierung wird über Steuern auf Tabak und Alkohol sowie Einnahmen der Spielbanken gewährleistet. Die Aufgabe der Renten ist es, den Existenzbedarf angemessen zu decken. Das allerding sieht Herr Giger kritisch, denn weder von einer Minimalrente von 1175 Franken (entspricht etwa der Kaufkraft von 600 €) noch von einer Maximalrente von 2355 Franken (Kaufkraft etwa 1200 €) sei der Existenzbedarf angemessen gedeckt.
Das Österreichische Rentensystem stellte Wolfgang Panhölzl, Rentenexperte der Arbeitskammer Wien, vor. Es ist im Prinzip ein Drei-Säulen-System, allerdings sind die Säulen zwei und drei nicht ausgeprägt. 90% aller Renten stammen aus der gesetzlichen Rente und damit Säule Eins, lediglich Geringverdiener und Selbstständige sind in den anderen Säulen vertreten. Interessante Punkte aus deutscher Sicht sind: Das Leistungsziel in Österreich ist es, dass die Rente 80% des Letztbezugs beträgt. Unvorstellbar in Deutschland, wo darum gerungen wird, dass das Rentenniveau wenigstens 50% des Letztbezugs beträgt. Außerdem werden in Österreich pro Jahr 1,78% des Bruttolohns (Rechnung mit 14 Monatsgehältern, da es Urlaubs- und Weihnachtsgeld gibt) für die Rente gutgeschrieben. Dieses fiktive Rentenkonto wird bei Inflation und Lohnentwicklung entsprechend angepasst. Außerdem wird für jedes Kind jeweils für die ersten vier Jahre der monatliche Betrag von 1176,00 € für die Rente angerechnet, entsprechend geschieht das auch für jeden Monat, in dem eine angehörige Person gepflegt wird. Der Beitragssatz zur Rente beträgt 22,8% von der die Arbeitgeber 12,55% zu tragen haben, die Arbeitnehmer dagegen nur 10,25%. Die Ausfallhaftung trägt der Bund, der etwas mehr als 20% der gesetzlichen Renten finanziert. Großzügig bemessen ist auch die „Ausgleichszulage“ für Niedrigrenten, die bei Alleinstehenden bis auf 889,84 € aufstockt (14 Monatsgehälter!) und bei Paaren auf 1334,17 €. Bemerkenswert ist insbesondere, dass das Beamtentum seit einigen Jahren ebenfalls über die gesetzliche Rente versichert ist. Laut Panhölzl ist das Rentensystem seit der Wirtschaftskrise 2009 unter Druck und kann eventuell durch die neue Regierung Schaden nehmen.
In der „deutschen“ Debatte waren sich alle Akteure einig, dass das Rentensystem deutlich gestärkt werden muss und zwar durch eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung. Nicht nur Roland Sing befand, dass die Beispiele aus Schweiz und Österreich deutlich zeigen, dass nur über die gesetzliche Rentenversicherung eine solidarische und existenzsichernde Rente möglich ist. Vorstöße in Richtung Lebensleistungsrente, mit der auch Auszeiten für Care-Tätigkeiten berücksichtigt werden können, hatten laut Luisa Boos in der großen Koalition leider keine Chance. Das Modell der Schweiz, Rentenanrechnung partnerschaftlich zu splitten findet Christian Bäumler den falschen Weg, weil dadurch im Fall einer Scheidung beide Partner in Armut gestürzt würden. Rentenbeiträge für Kindererziehungszeiten findet nur begrenzt Zustimmung bei Luisa Boos, da dies falsche Anreize setzten könnte: zurück zu traditionellen Familienmodellen. Besser, so die SPD, ist es, die Erwerbsumstände für Frauen zu verbessern.
Die Ergebnisse fasst Dieter Kaufmann zusammen: Wir brauchen ein System, in dem alle Erwerbstätigkeiten in einem Rentensystem zusammengefasst sind, das also solidarisch funktioniert. Insbesondere Frauen sind noch immer angewiesen auf Ausgleichsmechanismen. Für einen erfolgreichen Kurswechsel in der Rentenpolitik soll und muss parteiübergreifend gearbeitet werden!
Damit endete ein spannender Fachtag, bei welchen vor allem eins klar wurde: so wir im Moment kann es nicht weitergehen. Vielleicht lernen wir ja tatsächlich von unseren Nachbarländern, wie es besser gehen kann.
Die Vorträge aus Österreich und der Schweiz finden Sie hier: <link http: buendnis-gegen-altersarmut.de veranstaltungen-und-termine>
buendnis-gegen-altersarmut.de/Veranstaltungen-und-Termine/
Saskia Ulmer, Referentin Frauenpolitik EFW