Nein heißt Nein - Strafrechtsreform ist in Kraft getreten

Kurz vor dem Inkrafttreten der Reform fand am 27.-28.10.2016 in Wiesbaden bei der kriminologischen Beratungsstelle (KRIMZ) eine Tagung statt, bei der es um diese Strafrechtreform und die Herausforderungen derselben ging. Vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellte Susanne Bunke mit Dr. Garonne Bezjak die größten Veränderungen durch die Reform vorDas Herzstück der Veränderungen ist der Satz: „Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlung an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis 5 Jahren bestraft.“In diesem Abschnitt ist die Forderung der „Nein heißt Nein“ Lösung enthalten. Bemängelt wird von Frau Bunde und Frau Bezjak lediglich die Formulierung: kritisch ist, dass das Wort „erkennbar“ noch immer Spielraum für Auslegungen lässt – war es für den Täter wirklich erkennbar, was muss das Opfer machen, um zu erkennen zu geben, dass es nicht will? Sie selbst hätten die Formulierung „gegen den erklärten Willen“ bevorzugt, da diese Formulierung auch ambivalente Fälle erfasse. Als sehr positiv wird dagegen empfunden, dass mit der Reform Strafbarkeitslücken geschlossen wurden. Das Sexualstrafrecht eines Landes besagt auch, welchen Stellenwert die sexuelle Selbstbestimmung im Land hat. Die Reform hat den Status der sexuellen Selbstbestimmung stark aufgewertet, so die Referentinnen.Die neue Gesetzgebung hat aber auch problematische Stellen, es ist unnötig ausführlich, wiederholt Regelungen, die schon an anderen Stellen festgeschrieben sind und hat mit §184j einen Paragraphen, den die Frauen des Ministeriums als verfassungsrechtlich kritisch ansehen – es geht in diesem Paragraphen um die Straftaten aus Gruppen. Schwierig ist insbesondere die praktische Anwendbarkeit: selten gibt es Zeugen, die objektiv sagen können, hier wurde gegen den Willen des Opfers gehandelt, so dass letztendlich häufig Aussage gegen Aussage stehen wird. Um diesem Problem zu begegnen braucht es mehr Ressourcen. Damit aber verlängern sich viele Verfahren, was wiederum für die Opfer, die einen Abschluss wollen, schwierig ist. Sicherlich wird damit, dass nun keine „Beweise“ mehr nötig sind, zumindest der Vorwurf der Falschbezichtigungen häufiger aufkommen. Dass es tatsächlich zu bedeutend mehr Falschbezichtigungen kommen wird, bezweifeln die Frauen aber.Dennoch bleibt als Fazit der Referentinnen: die Strafrechtsreform war dringend notwendig, auch wenn sie in Anbetracht der Silvesterereignisse zu überstürzt beschlossen und ausgearbeitet wurde.Ähnlich fällt auch das Urteil von Prof. Dr. Tatjana Hörnle aus: sie sieht im Vergleich zum englischen Recht das deutsche Recht mit der Neuerung als deutlich überlegen an. Im englischen Recht wir bestraft, wenn der Sex „nicht einvernehmlich“ ist. Damit schiebt der Gesetzgeber das Problem einfach ab an die Judikative. Die „Nein heißt Nein“ Reform dagegen schafft klare Grundlagen und damit laut Frau Hörnle auch eine Grundlage für alle geltenden Verhaltensnormen. Sie teilt nicht die kritische Einstellung des Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof in Karlsruhe Prof. Dr. Thomas Fischer. Dieser proklamiert, dass die Strafrechtsreform unnötig sei, zu verworren sei und mit ihren vielen Regelungen entgegen dem Opferschutz wirken würde. Fischer behauptet, dass durch die Reform Erlaubtes und Strafhandlung im Alltag kaum mehr zu unterscheiden sei. Auch das Gesetz als Signal und Symbol für den Stellenwert der sexuellen Selbstbestimmung lehnt Herr Fischer ab. Frau Hörnle setzt dagegen, dass es nicht sein könne, dass wie im alten Strafrecht zuerst Selbstschutzmaßnahmen (sich körperlich wehren) notwendig sind, bevor das Strafrecht aktiv wird. Das ist auch in keinem anderen Fall so – von Opfern von Einbruch oder Brandschutz wird kein Selbstschutz erwartet. Mit der Obliegenheit, „Nein“ (im Sinne von den eigenen (Un)willen erkennbar machen) zu sagen, ist die Anforderung an die Opfer deutlich geringer und damit laut Frau Hörnle das wichtigste Ergebnis der Reform, für die es sich lohnt, auch eventuelle Schwierigkeiten in der Umsetzung in Kauf zu nehmen. Saskia Ulmer, Referentin Frauenpolitik EFW