Neues Gesetz zum Thema Pflege

Mit dem 01.01.2017 tritt das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Die Pflegestärkungsgesetze (PSG) sind eine Maßnahme, um Qualitätssicherung und Leistbarkeit der Pflege zu sichern. Auch der Fachausschuss Verbände der Evangelischen Frauen in Württemberg hat sich mit diesem Thema auseinandergesetzt. Veränderungen, Entwicklungen und Folgen davon wurden gemeinsam mit den Referierenden Markus Bartl, Leiter der Villa Seckendorff in Bad-Cannstatt und Iris Ebensperger, Regionalleiterin der Dienste für Menschen gGmbH in Ebersbach diskutiert.
Mit dem zweiten Teil des Pflegestärkungsgesetzes wird ab dem 01.01.2017 zunächst eine andere Form der Einstufung kommen. Statt drei Pflegestufen wird es fünf Pflegegrade geben. Individueller und stärker bedarfsorientiert soll die Einstufung werden, außerdem werden Einschränkungen in Alltagskompetenzen stärker berücksichtigt werden. Anspruch auf Leistung haben dann auch Menschen, die keine Pflegeleistungen, aber Unterstützung im Alltag benötigen.
Im Wesentlichen wirken die PSG darauf hin, dass Rehabilitation vor Pflege stattfindet, Pflege also, wenn möglich, durch Rehabilitationsmaßnahmen verhindert wird. Es wird die ambulante Versorgung im Vergleich zur stationären Pflege gestärkt. Zugleich wird die Absicherung der privaten Pflegepersonen, die häufig auch die Ehefrauen, Töchter und Schwiegertöchter sind, verbessert, in der Hoffnung, die innerfamiliäre Pflege zu stärken und die ambulanten Pflegedienste zu entlasten.
Als weiteres Problem wurde die geringe Attraktivität des Pflegeberufs erkannt: geringe Löhne, Schichtarbeit und häufig körperlich und mental anstrengend zählt der Job der Altenpflegekraft zu den klassischen Frauenberufen. Um die Altenpflege auf die gleiche Stufe wie andere Pflegeausbildungen zu stellen, soll es ab 2018 eine gemeinsame Ausbildung von Altenpflegerinnen und Krankenpflegerinnen geben.
Dieser generalistischen Ausbildung bringt Markus Bartl große Skepsis entgegen: Wenn man drei Ausbildungen (Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege), die jeweils drei Jahre dauern, zu einer Gesamtausbildung, die ebenfalls drei Jahre dauern soll zusammenfügt, dann, so die Befürchtung, wird die Qualität der Ausbildung darunter leiden. Dagegen sagt Iris Ebensperger: „Eine gemeinsame  Ausbildung  wird das Wissen voneinander und somit das Miteinander der einzelnen Bereiche von Pflege im Krankenhaus bis zur stationären und ambulanten Altenhilfe stärken. Außerdem erweitern sich die Optionen für die Pflegekräfte. Als klassischer Frauenberuf ist mit dieser größeren Durchlässigkeit und Flexibilität die Chance auch für berufstätige Mütter größer, den Wiedereinstieg hinzubekommen.“
Was die generalistische Ausbildung und die Pflegestärkungsgesetze tatsächlich bringen werden, bleibt abzuwarten. Die Absicht und die Vorgaben der PSGs ist sinnvoll und ein Fortschritt, gerade für die vielen Frauen, die in der Pflege (privat oder beruflich) tätig sind. Nähere Infos finden Sie unter:  <link http: www.pflegeberatung.de>www.pflegeberatung.de und <link http: www.bmg.bund.de themen pflege pflegestaerkungsgesetze.html>www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegestaerkungsgesetze.html Saskia Ulmer, Referentin Frauenpolitik EFW