Die folgende Pressemitteilung des Landesfrauenrates Baden-Württemberg erhalten Sie zu Ihrer freundlichen Kenntnisnahme und Beachtung. Doppelungen bitten wir zu entschuldigen. Gerne können Sie die Informationen an Ihre Netzwerke und Interessierte weiterleiten.
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg (LFR BW) begrüßt die Gesetzesinitiative der SPD-Bundestagsfraktion, die verbale sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum – sogenanntes Catcalling – erstmals unter Strafe stellen will.
„Wenn Frauen und Mädchen auf der Straße oder in öffentlichen Verkehrsmitteln angepöbelt, angepfiffen oder mit sexuellen Sprüchen belästigt werden, ist das kein harmloser Flirt, sondern ein massiver Eingriff in ihr Recht auf Selbstbestimmung“, erklärt Prof.in Dr. Ute Mackenstedt, Erste Vorsitzende des LFR BW. „Viele Betroffene fühlen sich eingeschüchtert, ändern ihre Wege oder meiden bestimmte Orte – das dürfen und wollen wir nicht einfach hinnehmen. Mit der Schaffung eines eigenen Straftatbestands zeigt der Staat, dass solche Verhaltensweisen als nicht tolerierbare Übergriffe gewertet werden und Konsequenzen haben.“
Die Einstufung als Bagatelldelikt, das umgangssprachlich mit „Kavaliersdelikt“ umschrieben wird, hat in der öffentlichen Wahrnehmung ausgedient. Andere europäische Länder sind bereits weiter: In Frankreich drohen Geldstrafen bis 750 Euro, in Spanien können sogar Haftstrafen verhängt werden. Deutschland sollte diesem Beispiel folgen, damit Frauen sich auch hierzulande frei und sicher im öffentlichen Raum bewegen können.
Der LFR BW setzt sich für folgende Maßnahmen ein: