Stell Dir vor, es ist Wahl und keine einzige Frau geht hin! – kaum vorzustellen und doch war es in Deutschland bis 1919 so. [Im November 1918 wurde das aktive und passive Wahlrecht für Frauen eingeführt und 1919 erstmals ausgeübt.] Dieser Erfolg verdankt sich zu einem großen Teil dem internationalen Frauentag. 1911 rief Clara Zetkin zum ersten Mal zu einem internationalen Frauentag auf. Schon damals ging es um mehr als um das Frauenwahlrecht. Es ging von Anfang an um eine Gleichberechtigung von Frauen in allen Lebensbereichen.
In Deutschland sind Frauen und Männer seit 1958 vor dem Gesetz gleichgestellt (Art 3 GG) und wir haben schon viel an realer Umsetzung dieser Gleichstellung erreicht. Trotzdem sind Frauen immer noch an vielen Stellen benachteiligt und die Covid-19 Pandemie hat uns an dieser Stelle um Jahrzehnte zurückgeworfen.
Den Blick für solche strukturelle Benachteiligung von Frauen zu schärfen und Frauenperspektiven und -themen in den kirchlichen und gesellschaftlichen Diskurs einzubringen, das ist eine meiner Aufgaben als Landesfrauenpfarrerin. Von meinem biblischen Verständnis her sind Frauen und Männer gleichermaßen Gottes Ebenbild und deshalb mit derselben Würde und denselben Rechten ausgestattet. Dies gilt es in unserem Alltag, in unserem Denken und Handeln, in Gesetzen und Vorschriften, aber auch in strategischen Planungen und Haushaltsdebatten in die Tat umzusetzen – nicht nur am internationalen Frauentag.
Ganz aktuell planen wir für den 13. April eine Veranstaltung zum Thema „Demokratie und Menschenrechte“ [zu dem alle interessierten Frauen herzliche eingeladen sind] Denn Frauenrechte sind immer auch Menschenrechte und umgekehrt.