Geplante Reform des Elterngeldes

EFW verdeutlicht: Alleinerziehende sollten stärker in den Blick genommen werden!

Das Bundesfamilienministerium plant eine Reform des Elterngeldes. Ziel ist es, mit deutlich flexibleren Angeboten den derzeitigen Wünschen und Bedarfen der Eltern entgegenzukommen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf so zu gestalten, dass eine gleichmäßige Verteilung der damit verbundenen Zeit und Aufgaben möglich wird.  

Folgende Änderungen sollen nach dem ausstehenden Beschluss des Kabinetts und der Entscheidung im Bundestag und Bundesrat bereits im Jahr 2021 in Kraft treten:
  • Eltern von frühgeborenen Kindern sollen künftig einen Monat länger Elterngeld erhalten, wenn das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt gekommen ist.
  • Die Partnerschaftsmonate im Partnerschaftsbonus sollen dahingehend flexibilisiert werden, dass Eltern zwischen einer Bezugsdauer von zwei bis vier Monaten wählen können. Zudem soll es nun möglich sein, in den Partnerschaftsmonaten 24 bis 32 Stunden in der Woche zu arbeiten. Bisher war ein Stundenkorridor von 25 bis 32 Stunden zulässig. Damit soll eine Vier-Tage-Arbeitswoche ermöglicht werden.
  • Wenn nach der Beantragung des Elterngeldes Umstände eintreten, durch die ein Elternteil alleinerziehend wird, soll es zukünftig möglich sein, den gemeinsamen Partnerschaftsbonus in den Partnerschaftsbonus für Alleinerziehende umzuwandeln. Rückforderungen sollen in dem Fall ausgesetzt werden.
  • Um die Antragstellenden zu entlasten und die Verwaltung des Elterngeldes zu vereinfachen, sollen zukünftig primär die Elterngeldstellen für die Beantragung zuständig sein.

EFW begrüßt die Stellungnahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und der evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie eaf e. V. und verdeutlicht in diesem Zuge, dass die Bedarfe der Alleinerziehenden bei der geplanten Reform nicht ausreichend einbezogen wurden.

Die Vereinbarkeit von Kindern, Beruf und der finanziellen Verantwortung ist für die Alleinerziehenden um ein Vielfaches herausfordernder als für eine Familie mit zwei Elternteilen. Eine nachhaltige und grundsichernde Unterstützung ist daher eine wichtige Voraussetzung. Noch immer sind Alleinerziehende und ihre Kinder im Vergleich zu anderen Familienformen überdurchschnittlich von Armut betroffen. Daher sind ergänzende Regelungen für Alleinerziehende bei der Reform unabdingbar.

Alleinerziehende (davon 85% Frauen) sind sehr häufig in dienstleistenden Berufen tätig, in denen sehr flexible Betreuungsmöglichkeiten nötig sind zum Beispiel in den Abendstunden oder am Wochenende. Die ausweitenden Regelungen des Partnerbonus sollten in diesem Hinblick auch auf Alleinerziehende übertragen werden. Zusätzlich sollte der in den Partnerschaftsmonaten mögliche Stundenkorridor auch unter 25 Wochenstunden möglich sein. Die erhöhte Stundenanzahl der möglichen Teilzeitarbeit in der Elternzeit kann die Alleinerziehenden schnell unter Druck setzen, einer sehr vollzeitnahen Erwerbstätigkeit nachgehen und diese mit den Anfordernissen ihrer Kinder vereinbaren zu müssen.

Die vorgeschlagenen Regelungen zur Vereinfachung und Entbürokratisierung des Verwaltungsverfahrens beim Elterngeld sind begrüßenswert. Wichtig wäre eine Absprache des Bundes mit den Ländern, um die zum Teil sehr lange Bearbeitungszeit zu verkürzen. Insbesondere für Alleinerziehende ist das Elterngeld existenzsichernd. Eine Auszahlung sollte aus diesem Grund unmittelbar nach der Geburt erfolgen können.

Der seit dem Jahr 2007 nicht mehr angepasste Mindestbetrag bei fehlendem oder geringem Einkommen beträgt beim Elterngeld noch immer 300 Euro und beim Elterngeld Plus 150 Euro. Im Hinblick auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten in den zurückliegenden Jahren ist dieser Betrag nicht mehr zeitgemäß und sollte zukünftig an die steigenden Preise angepasst werden.  


<link https: www.bmfsfj.de blob neuer-inhalt-data.pdf external-link-new-window internal link in current>Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

<link https: www.bagfw.de fileadmin user_upload veroeffentlichungen stellungnahmen external-link-new-window internal link in current>Stellungnahme der BAGFW

<link https: www.eaf-bund.de gallery news news_289 external-link-new-window internal link in current>Stellungnahme eaf-Bund  

<link https: www.frauenrat.de wp-content uploads stellungnahme-df-ausbau-und-flexibilisierung-elterngeld.pdf external-link-new-window internal link in current>Stellungnahme des deutschen Frauenrates


03.04.2020 Elsa Böld (Bild von <link https: pixabay.com de users photomix-company-1546875>Photo Mix auf <link https: pixabay.com de>Pixabay)