Gleichheit, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit

Dieses Jahr fällt der Internationale Tag der Menschenrechte mit dem 2. Advent zusammen. Am 10. Dezember wird jedes Jahr aufs Neue der Verabschiedung der Menschenrechte am 10.12.1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen gedacht.

Es ist eine Gelegenheit, kritisch auf unsere Welt zu schauen, und nachzufragen, nach welchem Wertesystem wir eigentlich leben. Die Grundrechte basieren auf den Prinzipien der Gleichheit, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit. Leider gelten die Menschenrechte trotz langer Tradition auch heute nicht selbstverständlich für alle Menschen gleich. Zahlreiche Menschen  werden diskriminiert, ausgebeutet, unterdrückt, misshandelt oder gefoltert. Besonders dramatisch ist die Situation für Frauen in Lateinamerika. Die Morde an Frauen haben dort einen eigenen Namen: „Feminizide“. Aus niederen Beweggründen werden Frauen ermordet, die Morde bleiben unaufgeklärt, die Mörder straffrei. Besonders in Mexiko gibt es, auch in Verbindung zum allgegenwärtigen Drogenkrieg, zahlreiche Feminizide. Das Tatmotiv ist extreme Geringschätzung oder Hass gegenüber Frauen und stellt die brutalste Form der männlichen Machtdemonstration dar. Mit der Benennung der Verbrechen als „Feminizide“ wird klar: die Morde sind keine Einzelfälle, sondern Teil und Ausdruck gesellschaftlicher sowie politischer Strukturen. Der Tag der Menschenrechte ist eine Gelegenheit, diese lange „totgeschwiegenen“ Verbrechen in den Fokus zu stellen. Alle drei Prinzipien der Menschenrechte werden durch die Feminizide verletzt.

Menschenrechte sind aber auch hier bei uns in Europa und Deutschland in Gefahr. Viele der geflüchteten Frauen konnten ihre Flucht nur über die Währung „Sex“ finanzieren, zahlreiche Frauen erlebten Gewalt. In Deutschland angekommen sind die Geflüchteten auch nicht sicher. In den Unterkünften gehen Frauen ungern nachts auf Toilette, die Angst vor Übergriffen der Männer ist groß. Sie ist berechtigt, denn viele der geflüchteten Frauen erleben in gemischtgeschlechtlichen Unterkünften sexuelle Übergriffe durch männliche Geflüchtete und männliche Mitarbeitende. Es fehlt an Schutz. Besondere Schutzbedarfe für Frauen werden nicht oder zu wenig mitgedacht. Getrennte Waschräume, abschließbare Zimmer und insbesondere Häuser nur für Frauen sind noch immer keine Selbstverständlichkeit.

Die Liga der freien Wohlfahrtspflege nimmt in dieser Woche das Thema des Familiennachzugs auf. Viele Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz bemühen sich verzweifelt um eine Wiedervereinigung mit ihren Familien – bislang erfolglos. Deshalb startet die Liga im Land  nun die Aktionswoche ‚Recht auf Familie – Integration braucht Familienzusammenführung‘. „Die Einheit der Familie ist ein unumstößliches Grund- und Menschenrecht“, erklären die vertretenen Sozialverbände.

Einen Artikel zur Aktion finden Sie hier (<link http: www.stuttgarter-nachrichten.de inhalt.vorstoss-im-streit-um-migrantenfamilien-sozialverbaende-wollen-fluechtlingsnachzug.f2c4fa3e-2ba8-47d3-9a43-9f2e18eb94c2.html>www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.vorstoss-im-streit-um-migrantenfamilien-sozialverbaende-wollen-fluechtlingsnachzug.f2c4fa3e-2ba8-47d3-9a43-9f2e18eb94c2.html)
Mehr zur Aktion finden Sie hier (<link http: recht-auf-familie.liga-bw.de>recht-auf-familie.liga-bw.de

Die Menschenrechte stehen für Gleichheit und Gerechtigkeit. Auch 2017 haben diese Grundsätze nichts von ihrer Dringlichkeit verloren – insbesondere für Frauen und Familien in dieser Welt. Saskia Ulmer, Referentin Frauenpolitik EFW